Ameisensäure- und Essigsäureemissionen in Holzbauten

Aufgrund kurzer Bauzeiten und der Verwendung von Holz als nachwachsendem Rohstoff werden Neu- oder Erweiterungsbauten für Schulen oder Kindergärten verstärkt als Holzbaukonstruktionen ausgeführt. Neue Studien zeigen, dass eine großflächige Verwendung von Holzwerkstoffen –insbesondere in Aufenthalts- und Unterrichtsräumen ohne maschinelle Grundlüftungen – zu erhöhten Konzentrationen von Ameisensäure und Essigsäure in der Raumluft führen können. 

Es handelt sich dabei um materialtypische Emissionen, die jedoch gesundheitlich relevante Raumluftkonzentrationen erreichen können. Ameisensäure ist als sehr flüchtige organische Verbindung (VVOC) mit den üblichen Messverfahren zum Nachweis von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Messverfahren nach DIN ISO 16000-6 oder VDI 2100) nicht bestimmbar. Bei der Quantifizierung von Essigsäure kann es mit den herkömmlichen Messverfahren zum Nachweis von VOC zu gravierenden Minderbefunden kommen. Diese messtechnische Lücke wurde durch die neue VDI-Richtlinie 4301 Bl. 7 im Oktober 2018 geschlossen. Parallel dazu werden im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) derzeit Richtwerte für Alkansäuren diskutiert, so dass in Kürze auch verbindliche Bewertungskriterien für diese holzbautypischen Luftverunreinigungen verfügbar sein werden.

Quellen und weitergehende Informationen:
Maraun W: Schriftenreihe Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft. Band 6, S.26-38. Rudolf-Müller-Verlag, Köln, November 2018
VDI-Richtlinie 4301 Bl.7: Messen von Carbonsäuren im Messen von Innenraumluftverunreinigungen. Beuth-Verlag, Oktober 2018
Protokoll AIR von der Sitzung vom 2.-3. November 2017 

2019-05-12T15:43:19+00:00