An dieser Stelle finden Sie stets Informationen zu neuen Leit- und Richtwerten des Umweltbundesamts. Für Fragen zu Einordnung stehen wir gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
Mai 2019: Neue Kurzzeitrichtwerte für Stickstoffdioxid (NO2)
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) neue Kurzzeitrichtwerte für Stickstoffdioxid (NO2) veröffentlicht:
Kurzzeitrichtwert II: 0,25 mg/m³
Kurzzeitrichtwert I: 0,08 mg/m³
Die Werte beziehen sich auf einen Beurteilungszeitrum von einer Stunde. Typische Innenraumquellen sind Feuerstellen (z.B. Gasherde, Gasheizungen) sowie nutzungsbedingte Quellen wie z.B. Zigarettenrauch und Kerzenabbrand.
Quellen und weitergehende Informationen:
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Richtwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in der Innenraumluft. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Bundesgesundheitsbl. 2019· 62:664–676.
Januar 2019: Vorläufiger Leitwert für 1,2-Dichlorethan (1,2-DCE)
1,2 Dichlorethan ist nach europäischem Gefahrstoffrecht als wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 1B) eingestuft. 1,2 DCE ist eine der am häufigsten in der Innenraumluft festzustellenden chlorierten Kohlenwasserstoffe.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat zur Bewertung von 1,2 DCE einen vorläufigen Leitwert von 1 µg/m³ (= 0,001 mg/m³) festgelegt.
Quellen und weitergehende Informationen:
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Gesundheitliche Bewertung von 1,2-Dichlorethan (1,2 DCE) in der Innenraumluft. Bundesgesundheitsbl. 2019· 62: 114-117.