Aufgepasst: Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Bauprodukten

Die Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Bauprodukten – der Planer kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass alle zugelassenen Bauprodukte unbedenklich verwendet werden können

Durch das EuGH-Urteil aus 2014 muss allen Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung freier Zugang zum Markt gewährt werden. Zusätzliche nationale Anforderungen für die Verwendung in einzelnen Mitgliedsländern sind nicht mehr zulässig. Bis zu dem EuGH-Urteil waren für bestimmte Bauprodukte neben der CE-Kennzeichnung für den deutschen Markt weitere Zulassungskriterien zu erfüllen, um einen Mindeststandard bezüglich der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen zu garantieren. Diese Voraussetzung ist seit dem Urteil entfallen. 

Das bedeutet nicht, dass auf dem Markt eingeführte Produkte seitdem schlechter geworden sind. Aber es sind heute neben den Produkten mit geprüftem Emissionsverhalten auch wieder Produkte auf dem Markt, die schlechtere Emissionseigenschaften aufweisen. Der Planer muss sich also im Vorfeld informieren, ob die zum Einsatz kommenden Bauprodukte die gewünschten Eigenschaften (emissionsarm, sehr emissionsarm) aufweisen. Hilfestellungen bieten dabei Label, wie zum Beispiel „Blauer Engel“ oder eine Vielzahl von privaten Produktabzeichen. Die Bewertungskriterien der Label unterscheiden sich jedoch. Die Auswahl geeigneter Produkte wird dadurch erschwert. 

Zur Lösung dieses Problems werden derzeit zwei Wege verfolgt: 

  1. Auf europäischer Ebene versucht man, sich auf einen gemeinsamen Standard für die Bewertung der Emissionseigenschaften von Bauprodukten zu einigen. Mit einer schnellen und zufriedenstellenden Lösung ist kurzfristig nicht zu rechnen.
  2. Die Verwendung emissionsgeprüfter Bauprodukte soll zukünftig auch in den Bauordnungen der Länder verankert werden. Eine entsprechende „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVVTB) liegt bereits seit 2017 den Ländern zur Ratifizierung vor. Mit der Übernahme der MVVTB in das Baurecht würde die Verantwortung für die Auswahl und Verwendung geeigneter emissionsgeprüfter Bauprodukte auf den Planer übergehen.

Quellen und weitergehende Informationen:
MVVTB
Rodehack G: Schriftenreihe Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft. Band 5, S.7-13. Rudolf-Müller-Verlag, Köln, August 2018
Witten J: Schriftenreihe Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft. Band 5, S.14-20. Rudolf-Müller-Verlag, Köln, August 2018

2019-05-12T15:22:20+00:00